| |
 |
 |
 |
|
Rheinhessische Patienteninformation |
 |
Begriffsdefinitionen |
|

|
Haben Sie auch schon öfters Bezeichnungen auf dem Praxisschild gesehen und konnten mit diesen nichts anfangen ?
Wir wollen dem ein Ende bereiten! |
 |
In unserem Arztlexikon sind alle Bezeichnungen für Ärztinnen und Ärzte beschrieben, die diese nach einer qualifizierten Weiterbildung und entsprechender Überprüfung durch die Bezirksärztekammer Rheinhessen erhalten können.
Begriffe von A - H I - L M - R S - Z |
 |
|
|
 |
| Nuklearmedizin |
 |
Die Nuklearmedizin umfasst die Anwendung radioaktiver Substanzen und kernphysikalischer Verfahren in der Medizin zur Funktions- und Lokalisationsdiagnostik sowie offener Radionuklide in der Therapie und den Strahlenschutz mit seinen physikalischen, biologischen und medizinischen Grundlagen.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der
- Messtechnik, elektronischen Ausrüstung, Befundanalyse und Datenverarbeitung, Radiochemie und Radiopharmakologie, Präparation und Markierung von körpereigenen Substraten,
- Diagnostik- und Therapieplanung sowie Nachsorge,
- Auswahl der Mittel zur Reduktion der Strahlenbelastung,
- Strahlenschutz des Personals,
- Strahlenschutzmesstechnik und Abfallbeseitigung
- Anwendung aller nuklearmedizinischen, diagnostischen und therapeutischen Methoden
- Sonographie, soweit sie zur Vermeidung oder Ergänzung nuklearmedizinischer Untersuchungen indiziert ist.
- Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über Magnetresonanz und radiologisch-diagnostische Untersuchungen.
Hierzu gehören in der Nuklearmedizin:
Eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Diagnostik einschließlich der Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie von Erkrankungen, die der nuklearmedizinischen Diagnostik oder Therapie zugängig sind
- der Radiochemie und der gebietsbezogenen Immunologie und Radiopharmakologie
- der Messtechnik einschließlich Befundanalyse, Datenverarbeitung und Qualitätssicherung
- der diagnostischen Planung unter Berücksichtigung von Dosisberechnung und Strahlenschutz
- der Sonographie, soweit sie zur Vermeidung oder Ergänzung nuklearmedizinischer Untersuchungen indiziert ist, hierzu gehört eine Mindestzahl selbstständig durchgeführter sonographischer Untersuchungen
- der Funktions- und Lokalisationsdiagnostik von Organen, Geweben und Systemen einschließlich in-vitro-Verfahren mit Befunddeutung und Behandlungsvorschlägen; hierzu gehört eine Mindestzahl selbstständig durchgeführter Untersuchungen
- der Indikationsstellung zur Therapie mit den Methoden des Gebietes einschließlich der Kombination mit anderen Behandlungsverfahren
- der Indikation und Durchführung der Therapieverfahren; hierzu gehört eine Mindestzahl selbständig durchgeführter Behandlungen
- der Dosisberechnung einschließlich der dosimetrischen Untersuchungen während der Therapie
- der stationären Versorgung der mit offenen radioaktiven Substanzen behandelten Patienten sowie radioaktiv kontaminierter Personen
- dem Strahlenschutz
- der Pharmakologie der im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka (Pharmakokinetik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens (auch Kosten-/Nutzenrelation), Risiken des Arzneimittelmissbrauchs, gesetzliche Auflagen bei der Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie die hierbei zu beachtenden ethischen Grundsätze
- Dokumentation von Befunden, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen der Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugend- und Arbeitsschutzgesetz und andere Bestimmungen) und für die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen
- der Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung
- der Begutachtung
Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über
- Strahlenbiologie und Strahlenphysik
- Strahlenschutz für die allgemeine Bevölkerung einschließlich der hierzu erforderlichen Messtechniken, Dosisabschätzungen und Kommunikationsverfahren mit hierfür verantwortlichen Instanzen
- spezielle diagnostische Verfahren mittels Positronen-Emissionstomographie, Fluoreszenzmessung und -szintigraphie sowie weitere kernphysikalische Verfahren
- MRT und Kernspektroskopie
- Stoffwechseluntersuchungen mit stabilen Nukliden
- fachspezifische Grundlagen der Ernährungsmedizin
|
|
|
|