Für den Fall, dass der behandelnde Arzt nicht erreichbar ist, kann in den ärztlichen Bereitschaftspraxen eine ärztliche Notfallversorgung sichergestellt werden.
Die Bereitschaftspraxen sind in der Regel zu den Öffnungszeiten mit Ärztinnen und Ärzten besetzt, die zu den sprechstundenfreien Zeiten der Haus- und Fachärzte die ärztliche Versorgung sicherstellen.
In dringenden Fällen werden Hausbesuche durchgeführt. Dieses allerdings erst dann, wenn die in der Bereitschaftspraxis wartenden Patienten versorgt wurden.
Nach der Auswahl des Ortes wird die zuständige Bereitschaftspraxis angezeigt.